SchulungSportkurse & Vereinsmitgliedschaft                  zurück
(Präventionssport gemäß §§ 20, 20 a SGB V)

Unsere Präventionssportangebote werden in Zusammenarbeit mit allen gesetzlichen Krankenkassen, Betriebskrankenkassen und der Knappschaft durchgeführt.

Die anfallenden Kursgebühren werden durch die  jeweilige Krankenkasse übernommen.

 

Wie funktioniert das?

·    Die Kursgebühr wird durch den Teilnehmer im Vorfeld entrichtet.

·    Nach absolviertem Kurs wird durch uns eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.

·    Diese wird dann zur Abrechnung bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht &   

     die Gebührenerstattung durch die Krankenkasse erfolgt umgehend.

  

Die Abrechnungsmodalitäten für AOK Versicherte

·  AOK Versicherte benötigen lediglich einen Präventionssport-Gutschein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu einer Vereinsmitgliedschaft im Tanz- & Sportclub Leipzig S/O e.V. beraten Sie unsere Mitarbeiter im SVZ – Wachau oder im Tenbu Kan Gesundheitssportzentrum gern.