Sportkurse & Vereinsmitgliedschaft
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(Präventionssport gemäß §§ 20, 20 a SGB V)
Unsere Präventionssportangebote werden in
Zusammenarbeit mit allen gesetzlichen
Krankenkassen, Betriebskrankenkassen und der
Knappschaft durchgeführt.
Die anfallenden
Kursgebühren werden durch die
jeweilige Krankenkasse übernommen.
Wie funktioniert das?
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Die Kursgebühr wird durch den
Teilnehmer im Vorfeld entrichtet.
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Nach absolviertem Kurs wird durch uns
eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.
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Diese wird dann zur Abrechnung bei der
jeweiligen Krankenkasse eingereicht &
die
Gebührenerstattung durch die Krankenkasse
erfolgt umgehend.
Die
Abrechnungsmodalitäten für AOK Versicherte
·
AOK Versicherte benötigen lediglich einen
Präventionssport-Gutschein.
Zu einer
Vereinsmitgliedschaft im Tanz- & Sportclub
Leipzig S/O e.V. beraten Sie unsere
Mitarbeiter im SVZ – Wachau oder im Tenbu
Kan Gesundheitssportzentrum gern.
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